Was bedeutet dieser Begriff?
Beim „Aufladelöscher" - auch als Patronenlöscher bezeichnet - handelt es sich um ein Gerät nach DIN 14406 oder DIN EN3. Bei diesen Geräten wird das Löschmittel und Treibgas getrennt gehalten (s. Schnittzeichnung). Kurz vor Inbetriebnahme wird die Treibgasflasche je nach Ausführung des Gerätes automatisch oder manuell geöffnet. Vorteile • Der mit Pulver gefüllte Löschmittel- behälter steht nicht ständig unter Druck. • Das Treibgas CO2 wird in einer gesonderten, besonders dickwandigen Treibgasflasche, die entsprechend den Bestimmungen der Druckgasverordnung gefertigt ist, aufbewahrt. • Die abzudichtende Fläche der Treibgasflasche und damit die Möglichkeit der Undichtigkeit ist nur sehr gering. • Nach Durchlaufen der innerbetrieblichen Qualitätskontrollen ist, bedingt durch die nur sehr kleine abzudichtende Fläche an der Treibgasflasche, eine Undichtigkeit fast auszuschließen.